Seit über 35 Jahren ist die Inklusive Kindertagesstätte Regenbogen vor allem der „integrativen Bildungs- und Erziehungsarbeit“ verpflichtet.
Sie erfüllt die in Artikel 11 des neuen BayKiBiG genannten Voraussetzungen: „Kinder mit Behinderungen und solche, die von einer Behinderung bedroht sind, sollen in Kindertageseinrichtungen nach Möglichkeit gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut und gefördert werden, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.“